Wann habe ich einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Corona hat viele Auswirkungen, unter anderen verlieren viele Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz. Vermehrt habe ich auch in meinen Coachings Klienten, die sich auf diese Situation vorbereiten möchten, um dann nicht in ein Loch zu fallen.

Einige Coachees fragen sich derzeit auch, bin ich eigentlich noch im richtigen Job und ist es jetzt die Gelegenheit endlich das zu tun, was ich wirklich machen möchte?

Wichtig bei Veränderung ist, an das Arbeitszeugnis vom aktuellen Arbeitgeber zu denken.

Wann habe ich eigentlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und was sollte es unbedingt enthalten, bzw. was sollte es auf keinen Fall enthalten?

Fragen an einen Arbeitsrechtler im Gespräch mit einer Personalleiterin, zu hören über den Podcast und zu sehen über meinen YouTube-Kanal.

Arbeitszeugnis – Arbeitsrechtsanwalt und Personalleiterin

!!!Hier folgen nur ein paar Stichworte zum Podcast!!!

Ausstellungsgrund für ein Arbeitszeugnis:

Längere Tätigkeit, Vorgesetztenwechsel, Austritt. Vorsicht, der Arbeitgeber vermutet auch einen Wechsel, wenn Sie ein Arbeitszeugnis verlangen.

Was gehört in das Arbeitszeugnis rein, was auf keinen Fall?

Achtung bei Adressfeld im Zeugnis, dies lässt auf einen Arbeitsrechtsstreit schließen, da das Zeugnis wahrscheinlich postalisch zugestellt wurde.

Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG) muss das Geburtsdatum ins Zeugnis? Auf Grund von eindeutiger „Identifikation“, ist im Zeugnis das Geburtsdatum als sicherer Indikator, dass es sich auch um den Arbeitnehmer handelt.

Hier ein paar Punkte, im Podcast sind diese ausführlich besprochen:

Das Arbeitszeugnis, die Struktur:

  • Als was war der Arbeitnehmer beschäftigt/Positionsbezeichnung
  • Eintritt
  • Austritt
  • Selbstdarstellung des Arbeitgebers (im Verhältnis zum restlichen Text!)
  • Tätigkeitsinhalte (Aufzählung aussagekräftig)
  • Leistung:
  • Qualifikation (Fachwissen, Anwendungsfähigkeit)
  • Arbeitsbefähigung (Können, Denkvermögen, Problemlösungsfähigkeit, Kreativität)
  • Arbeitsbereitschaft (Motivation, Engagement, Einsatzwillen)
  • Arbeitsvermögen (Ausdauer, Einsatzbereitschaft, Durchsetzungsvermögen etc.)
  • Arbeitsweise/Arbeitsstil (Systematik, Selbständigkeit, Tempo, Belastbarkeit etc.)
  • Arbeitsergebnis (Qualität, Quantität Zielerreichung)
  • Fortbildung
  • besondere Fachkenntnisse
  • evtl. besondere Einzelprojekte
  • Führungsqualitäten (Führungsstil, Mitarbeitermotivation)
  • Sozialverhalten/Kommunikation (freundlich, angenehme; Zusammenarbeit Reihenfolge: Vorgesetzten, Kollegen, Kunden)
  • Vertrauenswürdigkeit (Loyalität, Integrität, Diskretion)
  • Verhaltensnote (stets zur vollsten Zufriedenheit, war bemüht…..) bei weniger als „stets einwandfrei“ Achtung
  • Beendigungs-/Kündigungsgrund (Achtung: hier bitte nochmal in den Podcast reinhören, ab Minute 22 auch wegen Zwischenzeugnis!)
  • Bedauernsformel
  • gute Wünsche (Kein Anspruch, bedankt sich, bedauert und wünscht weiterhin persönlich und beruflich alles Gute)
  • Unterschrift(en) und (richtiges!) Datum

 

Wie sollte der Satz bei einer betriebsbedingten Kündigung formuliert werden?

Hier bitte explizit in den Podcast hören, da es unterschiedliche Möglichkeiten gibt.

 

Gibt es Geheimsprache im Arbeitszeugnis?

Bosheiten, wie: Er war pünktlich und fleißig, aber das „ehrlich“ fehlt. Oder: Er trug zu einem positiven Betriebsklima bei, sind häufig gar nicht böswillig formuliert. Die Absicht eines Arbeitgebers ist häufig eher Unvermögen und keine böse Absicht.

Viele Menschen denken es gibt „die Zeugnissprache“, laut Frank Schröder sieht er es eher wie einen Reiseprospekte – Es ist von Superlativen geprägt und muss richtig gelesen werden.

 

Sollte ich ein Zeugnis lieber selber erstellen?

Kann leider vom Arbeitnehmer aus voll daneben gehen, wenn er sich damit nicht auskennt.

Der Arbeitgeber hat erstmal die Formulierungshoheit.

Wenn man es selber nicht kann, ist das natürlich ungünstig, wenn man es selber schreibt. Aber wenn man sich informiert hat und sich sicher ist in der Formulierung, bin ich schon der Meinung, dass man das selber erstellen kann.

Hinweis: Die Rechtschutzversicherung zahlt nicht die Formulierung, sondern nur wenn es zu Rechtssteit kommt!

Wichtig, sich selber sehr gut vorher informieren!

 

Hier gibt es die Checkliste für das Zeugnis zum Download

Das Interview auf meinem YouTube-Kanal

Shownotes:

Mein Interviewpartner und Rechtsanwalt für Arbeitsrecht:

Frank H. Schröder

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Zertifizierter Berater Arbeitsrecht für Unternehmer (VDAA*)

Zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht (VDAA*)

www.swn-rechtsanwaelte.de

Kanzlei Monheim

Opladener Straße 149, 40789 Monheim am Rhein

Fon: 02173/9541-0 monheim@swn-rechtsanwaelte.de

 



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